IT-Sicherheitsrichtlinie
Gilt für jede Praxis. Wir setzen die KBV-Richtlinie um und dokumentieren jede Maßnahme.
Grundlage: SGB V § 75b, IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
Prüfsicher
Pflichten nachvollziehbar dokumentiert
Für Einzelpraxen, MVZ und Praxisketten: IT-Sicherheit, ePA-Ausstattung und barrierefreie Online-Angebote.
Gilt für jede Praxis. Wir setzen die KBV-Richtlinie um und dokumentieren jede Maßnahme.
Grundlage: SGB V § 75b, IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
Ohne Nachweis der technischen ePA-Ausstattung sinkt die Vergütung um 1 %, nicht zusätzlich zur VSDM-Kürzung von 2,5 %. Wir prüfen Ihren Stand und begleiten Einrichtung und Nachweis mit Ihrem Systemanbieter.
Grundlage: SGB V § 341 Abs. 6
Gilt vor allem für Dienste wie die verbindliche Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Wir bauen barrierefrei nach WCAG 2.1 AA.
Grundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit 28.06.2025
Stand 09.10.2026Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen zusammengestellt.
Technik und Nachweis aus einer Hand, für Pflegeeinrichtungen samt Unterlagen für den Förderantrag.
Bestandsaufnahme
Wir prüfen Systeme und Abläufe und klären, was zu tun ist und was gefördert werden kann.
Förderantrag
Für Pflegeeinrichtungen: Wir bereiten den Antrag an die Pflegekasse mit Ihnen vor und begleiten ihn bis zum Bescheid.
Umsetzung
TI-Anbindung, Dokumentation, Archiv, barrierefreie Website und Terminbuchung.
Nachweis
Wir dokumentieren jede umgesetzte Maßnahme für Ihre Unterlagen.
Wir prüfen Ihre Ausgangslage und sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.