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Praxis

Drei Aufgaben,
sauber erledigt.

Prüfsicher

Pflichten nachvollziehbar dokumentiert

Für Einzelpraxen, MVZ und Praxisketten: IT-Sicherheit, ePA-Ausstattung und barrierefreie Online-Angebote.

§ 75b SGB VPflicht

IT-Sicherheitsrichtlinie

Gilt für jede Praxis. Wir setzen die KBV-Richtlinie um und dokumentieren jede Maßnahme.

Grundlage: SGB V § 75b, IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV

ePA · § 341 Abs. 6 SGB V1 %

ePA-Ausstattung nachweisen

Ohne Nachweis der technischen ePA-Ausstattung sinkt die Vergütung um 1 %, nicht zusätzlich zur VSDM-Kürzung von 2,5 %. Wir prüfen Ihren Stand und begleiten Einrichtung und Nachweis mit Ihrem Systemanbieter.

Grundlage: SGB V § 341 Abs. 6

BFSG · seit 28.06.2025WCAG 2.1 AA

Barrierefreie Online-Termine

Gilt vor allem für Dienste wie die verbindliche Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Wir bauen barrierefrei nach WCAG 2.1 AA.

Grundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit 28.06.2025

Stand 09.10.2026Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen zusammengestellt.

Sie sind eine Pflegeeinrichtung?
Der Umfang

Von der Analyse
bis zum Nachweis.

Technik und Nachweis aus einer Hand, für Pflegeeinrichtungen samt Unterlagen für den Förderantrag.

01

Bestandsaufnahme

Wir prüfen Systeme und Abläufe und klären, was zu tun ist und was gefördert werden kann.

02

Förderantrag

Für Pflegeeinrichtungen: Wir bereiten den Antrag an die Pflegekasse mit Ihnen vor und begleiten ihn bis zum Bescheid.

03

Umsetzung

TI-Anbindung, Dokumentation, Archiv, barrierefreie Website und Terminbuchung.

04

Nachweis

Wir dokumentieren jede umgesetzte Maßnahme für Ihre Unterlagen.

Kontakt

Erstgespräch,
kostenlos.

  • Ihr Vorhaben besprechen
  • Schriftliche Einschätzung
  • Unverbindlich

Wir prüfen Ihre Ausgangslage und sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.

info@web-innova.de