Ratgeber · BFSG OnlineshopBarrierefreier Shop
Was das BFSG verlangt.
Barrierefreiheit im Onlineshop: wer betroffen ist und was im Code zu tun ist.
Stand: 25.10.2026 · Web Innova
Es geht um Menschen, die kaufen wollen.
28.06.2025
Seit diesem Tag gilt das BFSG.
Ausnahme
Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
Im Code
Checkout, Formulare, Filter und Varianten, im Theme umgesetzt und getestet.
Kurz gesagt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 für viele Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen; Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen (weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen. Web Innova setzt Barrierefreiheit im Theme-Code um und testet sie, für bestehende Shops ab 1.500 € zzgl. USt.
Wen das BFSG betrifft
Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für viele Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen.
Als technischen Maßstab nennt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit derzeit die Norm EN 301 549, für Websites deren Abschnitt 9. Er entspricht den WCAG 2.1 in Stufe AA. Daran orientieren wir Umsetzung und Test.
Typische Barrieren im Shop
Am meisten bringen Verbesserungen an Checkout, Formularen und Variantenauswahl. Dort setzen wir zuerst an.
Fehlermeldungen im Checkout
Hinweise, die nicht beim betroffenen Feld stehen oder nur durch Farbe erkennbar sind.
Formulare
Felder ohne verknüpfte Beschriftung oder nur optisch markierte Pflichtfelder.
Zahlungs-iFrames
Zahlungsfelder, die mit Tastatur oder Screenreader schwer bedienbar sind.
Filter und Varianten
Filter sowie Farb- und Größenauswahl nur mit der Maus bedienbar.
Bilder und Kontraste
Produktbilder ohne Alternativtext, zu schwache Kontraste bei Preisen und Knöpfen.
Pop-ups und Cookie-Banner
Fenster, die den Fokus festhalten oder sich per Tastatur nicht schließen lassen.
Barrieren an ihrer Ursache bearbeiten
Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit kann ein Onlineshop die Pflichten aus dem BFSG nicht mit einem Overlay-Tool erfüllen. Wir beheben Barrieren in Templates, Inhalten und Bedienelementen und testen von Hand.
Beim Relaunch gleich mitbauen
Bei einem Relaunch legen wir die Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Angebot fest. Für bestehende Shops beginnen Prüfung und Behebung bei 1.500 € zzgl. USt.
So arbeiten wir
- 01
Kurzbefund
Wir sehen uns Ihren Shop an und geben eine erste Einschätzung.
- 02
Prüfung von Hand
Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Checkout.
- 03
Behebung im Theme-Code
Direkt im Code, ohne Overlay.
- 04
Test und Dokumentation
Mit Tastatur und Screenreader. Die Dokumentation hilft Ihnen bei den Informationen zur Barrierefreiheit, die § 14 BFSG verlangt.
- 05
Betreuung
Auf Wunsch prüfen wir quartalsweise, ob Updates neue Barrieren gebracht haben.
Barrierefreiheit im Shop
Anforderungen, Umsetzung und Prüfumfang im Angebot festgelegt.
Ihr nächster Schritt
Nennen Sie uns die Adresse Ihres Shops, Sie erhalten einen ersten Befund. Prüfung und Behebung ab 1.500 € zzgl. USt., als Festpreis nach der Bestandsaufnahme.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das BFSG für Onlineshops?
Seit dem 28.06.2025, für Shops, die an Verbraucher verkaufen.
Bin ich als kleiner Händler ausgenommen?
Nur, wenn Sie als Kleinstunternehmen gelten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen wie den Onlineshop.
Reicht ein Overlay-Plugin für die Barrierefreiheit?
Nein. Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit erfüllt ein Onlineshop die Pflichten aus dem BFSG nicht mit einem Overlay-Tool. Wir bearbeiten die Barrieren an Templates, Inhalten und Bedienelementen und testen von Hand.
Wie wird das Prüfergebnis dokumentiert?
Sie erhalten einen Bericht über den vereinbarten Prüfumfang: Befunde, Behebungen und offene Punkte.
Was kostet ein barrierefreier Shop?
Für bestehende Shops ab 1.500 € zzgl. USt., als Festpreis nach der Bestandsaufnahme. Bei einem Relaunch legen wir die enthaltenen Maßnahmen im Angebot fest.
Quellen
Stand: 25.10.2026- § 1 BFSG: Anwendungsbereich (abgerufen 25.10.2026)
- § 2 BFSG: Begriffe, Kleinstunternehmen (abgerufen 25.10.2026)
- § 3 BFSG: Ausnahme für Kleinstunternehmen (abgerufen 25.10.2026)
- § 14 BFSG: Pflichten des Dienstleistungserbringers (abgerufen 25.10.2026)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Online-Shops (abgerufen 25.10.2026)
- ETSI: EN 301 549 V3.2.1
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