Ratgeber · E-Rechnung PflichtE-Rechnung 2027 und 2028
Wer muss was ab wann?
Die E-Rechnungspflicht 2027 und 2028: Fristen, Ausnahmen und das passende Format.
Stand: 25.10.2026 · Web Innova
Empfangen müssen alle schon seit 2025.
01.01.2025
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
01.01.2027
Ausstellen bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr.
01.01.2028
Ausstellen für alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft, mit wenigen Ausnahmen.
Kurz gesagt
Alle inländischen Unternehmen müssen seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie ab dem 01.01.2027, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, ab 01.01.2028 grundsätzlich alle im inländischen B2B-Geschäft. Web Innova setzt die E-Rechnung ab 1.290 € zzgl. USt. um, auch für Sonderfälle und Altsysteme.
Die drei Stufen: 2025, 2027, 2028
| Ab | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen können | alle inländischen Unternehmen |
| 01.01.2027 | E-Rechnungen ausstellen | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr |
| 01.01.2028 | E-Rechnungen ausstellen | alle Unternehmen, B2B im Inland |
Bestehende EDI-Verfahren bleiben bis 31.12.2027 zulässig. Quellen: § 27 Abs. 38 UStG und FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand März 2026), abgerufen am 25.10.2026.
Wer betroffen ist
Für 2027 zählt der Gesamtumsatz 2026. Lag er über 800.000 €, gilt die Ausstellungspflicht ab 01.01.2027, sonst ab 01.01.2028.
Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Ausgenommen sind auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern. E-Rechnungen empfangen können müssen aber auch reine B2C-Händler, etwa für Rechnungen ihrer Lieferanten.
ZUGFeRD oder XRechnung
XRechnung ist reines XML und bei öffentlichen Auftraggebern üblich, ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF mit den XML-Daten. Laut Bundesfinanzministerium erfüllen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die Anforderungen, die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL aber nicht.
Ein einfaches PDF per E-Mail ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr. Mit Zustimmung des Empfängers ist es im Inland noch bis Ende 2026 zulässig, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027.
Was Shops und Händler jetzt prüfen sollten
- 01
Empfang
Können Sie eingehende E-Rechnungen lesen und an die Buchhaltung übergeben?
- 02
Ausgang
Erzeugt Ihr Shop, Ihre Warenwirtschaft oder Ihr ERP E-Rechnungen nach EN 16931?
- 03
Validieren
Prüfen Sie auch Storno, Gutschrift und Rechnungen mit 0 % USt. mit dem KoSIT-Validator.
Wo Standardsoftware an Grenzen stößt
Business Central unterstützt laut Microsoft ab Version 26.3 XRechnung, Peppol BIS 3 und ZUGFeRD. Odoo versendet über Peppol unter anderem XRechnung, Shopware unterstützt ZUGFeRD seit Version 6.6.10.0.
Für ältere Versionen, spezielle ERP-Systeme und Eigenentwicklungen setzt Web Innova die E-Rechnung um: ab 1.290 €, Check ab 390 €, jeweils zzgl. USt.
E-Rechnung, wo die Standardsoftware aufhört
Pakete für JTL, ältere Shopware-Versionen, Eigenentwicklungen und Altsysteme.
Ihr nächster Schritt
Schreiben Sie uns, mit welchem System Sie Rechnungen schreiben. Der E-Rechnungs-Check ab 390 € zzgl. USt. nennt den Festpreis und wird bei Auftrag voll angerechnet.
Häufige Fragen
Muss ich auch Rechnungen an Privatkunden als E-Rechnung schicken?
Nein. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail noch?
Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung. Mit Zustimmung des Empfängers ist es bis Ende 2026 noch zulässig, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027.
Was ist besser: ZUGFeRD oder XRechnung?
Beide erfüllen die Norm EN 16931, nur die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht. Welches Format passt, hängt von Ihren Kunden ab; bei öffentlichen Auftraggebern ist XRechnung üblich.
Können wir unser EDI-Verfahren behalten?
Bestehende EDI-Verfahren bleiben bis 31.12.2027 zulässig. Danach nur, wenn sie die Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen.
Was kostet die Umsetzung der E-Rechnung?
Bei Web Innova ab 1.290 € zzgl. USt. Der Check ab 390 € nennt den Festpreis und wird angerechnet.
Quellen
Stand: 25.10.2026- § 27 Abs. 38 UStG (abgerufen 25.10.2026)
- Bundesfinanzministerium: FAQ E-Rechnung, Stand März 2026 (abgerufen 25.10.2026)
- Microsoft Learn: E-Invoicing Germany, Business Central (abgerufen 25.10.2026)
- Odoo: Electronic Invoicing (abgerufen 25.10.2026)
- Shopware: Release News Februar 2025 (ZUGFeRD ab 6.6.10.0)
- KoSIT-Validator (GitHub)
Was unsere Kunden sagen (2)
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